Allgemeine Geschäftsbedingungen

von „Rejoyce.Berlin“ Stephan Niespodziany,  freier Fotograf

A. Allgemeines

1. Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Stephan Niespodziany o.ä.. Mit der Annahme von digitalem oder analogem Bildmaterial oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Liefer- und Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch Stephan Niespodziany schriftlich bestätigt werden

2. Digitales oder analoges Bildmaterial bleibt Eigentum von Stephan Niespodziany und zwar auch für den Fall, dass Schadens-ersatz hierfür geleistet wird.

3. Das Einverständnis zur Veröffentlichung von überlassenem Bildmaterial auf dem Personen und/oder rechtlich geschützte Werke und Gegenstände und/oder Gebäude und/oder gewerbliche Schutzgüter, wie z.B. Markenzeichen u.a. abgebildet sind, ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und muss vom Verwender selbst bei den Rechteinhabern eingeholt werden.

4. Solange nicht anders vereinbart, stimmt der Kunde einer nicht kommerziellen Nutzung des erstellten Materials im Portfolio auf der Webseite www.rejoyce.berlin zu.  

B. Honorare und Vergütungen

1. Jede weitere Art der Nutzung, außerhalb des in der ursprünglichen Beauftragung definierten Verwendungszwecks, von Bildmaterial von Stephan Niespodziany bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Freigabeerklärung durch Stephan Niespodziany und ist ggf. honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art, Dauer, Umfang und Verbreitung der Verwendung.

2. Nicht angezeigte Verwendungen und damit nicht genehmigte Nutzungen können mit einem fünffachen Zuschlag in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus gehender Schadensersatz wird hiervon nicht berührt, dem Vertragspartner bleibt es vorbehalten Stephan Niespodziany einen geringeren Schaden nachzuweisen.

3. Rechnungen von Stephan Niespodziany sind sofort nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar.

B. Kosten

1. Das Bildmaterial in digitaler oder analoger Form ist generell nur zur einmaligen Veröffentlichung und/oder zu dem vereinbarten Zweck in einem Objekt freigegeben. Jede weitere Verwendung ist erneut honorarpflichtig. Das Bildmaterial darf nur an Dritte weitergegeben werden, wenn dies ausschließlich internen Zwecken der Auswahl und Sichtung dient.

2. Nachbildungen, Bearbeitungen und andere Umgestaltungen (wie z. B. Fotomontagen) des übersandten Bildmaterials sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von Stephan Niespodziany gestattet.

C. Urhebervermerk und Belegexemplare

1. Es gelten neben den getroffenen Vereinbarungen immer die Bestimmungen des Urheberrechts.

Eine Veröffentlichung darf nur unter Nennung eines Urheber- und Agenturvermerks erfolgen. Dabei muss als erstes der Fotografenname »Stephan Niespodziany«, dann der Firmenname »Rejoyce.Berlin« genannt werden. Bei Verwendungen für Werbezwecke können Ausnahmen vereinbart werden. Weiterhin hat ein Kunde bei jeder gedruckten Veröffentlichung Stephan Niespodziany unaufgefordert und kostenlos ein Belegexemplar zuzusenden.

2. Bei unterlassenem Bildquellennachweis, ist Stephan Niespodziany berechtigt, einen Aufschlag von 100 Prozent des entsprechenden Fotohonorars zusätzlich zu berechnen.

D. Haftung und Schadensersatz

1. Rejoyce.me übernimmt keine Haftung für den Bestand übertragener Persönlichkeitsrechte. Dasselbe gilt, soweit es um eine Haftung aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten bzw. Rechten am eigenen Bild oder anderen Rechten Dritter geht. Dem Kunden von Stephan Niespodziany ist bekannt, dass eine Zustimmung bzw. etwaige Zustimmung zur Veröffentlichung von auf dem überlassenen Bildmaterial abgebildeter Personen, rechtlich geschützter Werke, Gegenstände, Gebäude oder gewerblicher Schutzgüter, wie z.B. Markenzeichen u.a. nicht Bestandteil der zwischen ihm und Stephan Niespodziany bestehenden Vereinbarung ist. Die Zustimmung muss vom Kunden vor Verwertung des Bildes selbst beim Berechtigten eingeholt werden.

2. Im Falle der unberechtigten Verwertung und/oder Weitergabe von Bildmaterial, d.h. einer Verwertung, die ohne vorherige und schriftliche Freigabe von Stephan Niespodziany erfolgt, haftet der Kunde für alle sich daraus ergebene Ansprüche Dritter, gleich welcher Rechtsnatur sie sind. In diesem Fall ist Stephan Niespodziany berechtigt, für jede ungenehmigte Verwertung eines Bildes eine Schadenersatzpauschale in Höhe von mindestens EUR 1.250,00 höchstens ein Honorar in fünffacher Höhe der ordentlichen Lizenz, unbeschadet der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche zu verlangen.

3. Es ist dem Kunden untersagt, bei der Wiedergabe des ihm zur Verfügung gestellten Bildmaterials Veränderungen vorzunehmen. Hierzu gehören z.B. Veränderungen vorhandener Bildtexte, welche zur Herabwürdigung der abgebildeten Personen oder Gegenstände führen können. Sollte der Kunde gleichwohl hiergegen verstoßen und sollte dieser Verstoß Schadensersatz-forderungen von dritter Seite generieren, die gegenüber Stephan Niespodziany geltend gemacht werden, obliegt dem Kunden die Haftung hierfür. Insofern stellt er Stephan Niespodziany von derartigen Ansprüchen auf erste Aufforderung hin frei.

4. Mit der Bezahlung des Schadens in einem der vorbezeichneten Fälle werden seitens des Kunden keine Eigentums- oder Nutzungsrechte an dem betroffenen Bildmaterial erworben.

E. Schlussbestimmungen

1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Etwaige Änderungen oder Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Deutsches Recht gilt auch bei Lieferung oder Lizenzverteilung im Ausland als vereinbart.

3. Sollten einzelne Klauseln dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, soll der rechtlich nicht zu beanstandende Teil der Klausel wie auch dieser Bestimmungen hiervon nicht berührt werden und durch eine zulässige Klausel ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Interesse der unwirksam gewordenen Bestimmung am nächsten kommt.

4. Gerichtstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin Charlottenburg. Alle sonst nach deutschem oder ausländischem Recht zuständigen Gerichte gelten, soweit gesetzlich zulässig, hiermit als unzuständig.